Kein Anscheinsbeweis mehr für Zugang von Einwurf-Einschreiben
Die Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion des Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens erbringt beim sogenannten Scan-Verfahren der Deutschen Post AG keinen Anscheinsbeweis für die Zustellung der Sendung.
BAG, Urteil vom 07.05.2026, Az. 2 AZR 184/25