Kein Anscheinsbeweis mehr für Zugang von Einwurf-Einschreiben

Die Vorlage des Einlieferungsbelegs und der Reproduktion des Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens erbringt beim sogenannten Scan-Verfahren der Deutschen Post AG keinen Anscheinsbeweis für die Zustellung der Sendung.

BAG, Urteil vom 07.05.2026, Az. 2 AZR 184/25

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