Eine Mutter darf mit ihrem Sohn gegen den Willen des Vaters die Weihnachtsfeiertage bei ihrer im Ausland lebenden Familie verbringen.

Die geplante Moldau-Reise sei zwar keine bloße Alltagsentscheidung, sondern eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Allerdings gehe es nicht nur um Urlaub, sondern insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seiner gesundheitlich angeschlagenen, nicht reisefähigen Großmutter und zur Halbschwester in Moldau. Diese familiären Bindungen seien für die Entscheidung und Identität des Kindes sehr wichtig.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.2025, Aktenzeichen: 2 UF 153/25

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