Ein ehevertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Scheidung schließt auch einen Anspruch auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft aus.
Eine zukunftsweisende Entscheidung, die unsere Fachanwälte Kuhl und Schmitz erfolgreich erstritten haben (veröffentlicht in FamRZ 2025, S. 581 f.)
OLG Köln, Beschluss vom 18.09.2024 zum Az. II-25 UF 69/24