Freistellungsklausel aus Arbeitsverträgen sind unwirksam
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte pauschale Arbeitsvertragsklausel, die ihm die Freistellung des Arbeitnehmers im gekündigten Arbeitsverhältnis ohne weitere Voraussetzungen erlaubt, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB benachteiligt.
BAG, Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25