Schutz behinderter Kinder erstreckt sich auf die Eltern.
Arbeitgeber müssen die Beschäftigungsbedingungen so anpassen, dass Eltern sich um ihr behindertes Kind kümmern können, ohne „mitdiskriminiert“ zu werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeitgeber zu stark belastet würde.
EuGH, Urteil vom 11.09.2025, Aktenzeichen C-38/24