Pauschalabfindung im Ehevertrag ist Schenkung steuerpflichtig
Wird vor der Ehe vertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und Hausratsaufteilung eine Pauschalabfindung erhält – und wird diese Abfindung (hier: Durch Grundstücksübertragungen) später tatsächlich geleistet – dann ist diese Leistung schenkungssteuerpflichtig.
BFH, Urteil vom 09.04.2025 zum Az. II R 48/21