Patient durfte seinen Hausarzt als Erben einsetzen
Die Vorschrift im Berufsrecht der Ärzte verbietet nur ein Verhalten des Arztes, sie schützt aber gerade nicht den Patienten oder die Erwartung seiner Angehörigen, diesen zu beerben. Im Übrigen würde die Unwirksamkeit des Vermächtnisses, die in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Testierfreiheit des Patienten einschränken.
BGH, Urteil vom 02.07.2025 zum Az. IV ZR 93/24