Kein Schadensersatzanspruch, wenn die Tank- und Wartungsklappen eines Pkws nicht sicher verriegelt sind

Ein Verstoß des Anlagebetreibers gegen eine nebenvertragliche Schutzpflicht liegt nicht vor. Die Schadensursache liegt nicht in seinem Obhuts- und Gefahrenbereich.

BGH, Urteil vom 22.05.2025 zum Az. VII ZR 157/24

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