Kein Schadensersatzanspruch, wenn die Tank- und Wartungsklappen eines Pkws nicht sicher verriegelt sind
Ein Verstoß des Anlagebetreibers gegen eine nebenvertragliche Schutzpflicht liegt nicht vor. Die Schadensursache liegt nicht in seinem Obhuts- und Gefahrenbereich.
BGH, Urteil vom 22.05.2025 zum Az. VII ZR 157/24